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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass eine in einem Wohnraummietvertrag enthaltene Farbvorgabe für den Innenanstrich von Türen und Fenstern den Mieter unangemessen benachteiligt. Diese Verpflichtung führt insgesamt zur Unwirksamkeit der Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter.
Im vorliegenden Fall wurde die Mieterin vertraglich verpflichtet, im Rahmen der Schönheitsreparaturen auch die Innentüren sowie die Fenster und Außentüren von innen nach Farbvorgabe zu streichen. Der BGH setzt damit seine Rechtsprechung zu sog. Farbwahlklauseln im Zusammenhang mit Schönheitsreparaturen fort.
Urteil vom 20.01.2010
Az. VIII ZR 50/09
www.bundesgerichtshof.de
Bislang waren in Mecklenburg-Vorpommern Rauchmelder wie in einigen anderen Bundesländern nur für Neubauwohnungen vorgeschrieben. Die Landesbauordnung schreibt jedoch zusätzlich auch die Installation von Rauchmeldern in allen Wohnungen bis zum 31.12.2009 vor.
Damit ist mit Beginn dieses Jahres der Einbau von Rauchmeldern auch in Bestandsgebäuden Mecklenburg-Vorpommerns Pflicht für Wohnungseigentümer. Mecklenburg-Vorpommern geht damit als einziges Bundesland mit guten Beispiel voran.
Das Landgericht Karlsruhe hat entschieden, dass Mieter verpflichtet sind, zwecks Erstellung eines Energieausweises die Verbrauchsdaten an den Eigentümer zu übermitteln. Im vorliegenden Fall verweigerte der Mieter diese aus Datenschutzgründen.
Nach Ansicht der Richter ergibt sich diese Pflicht zur Übermittlung jedoch als Nebenpflicht aus dem Mietvertrag. Der Mieter ist dazu auch verpflichtet, wenn er wie in diesem Fall, die Verbrauchskosten direkt mit dem Versorger abrechnet.
Landgericht Karlsruhe, Az. 9 S 523/08
Nach einer Mitteilung des ivd steigen die Mieten in Deutschland weiter. Im vergangenen Jahr lagen gemäß IVD die Mietpreise bei neu abgeschlossenen Mietverträgen im Bundesdurchschnitt um 0,9 % über denen des Vorjahres. Dies gehe aus dem vom IVD erstellten Wohnpreisspiegel 2009/2010 hervor.
Besonders in Großstädten sei ein hoher Preisanstieg zu verzeichnen. Aufgrund der in den vergangenen Jahren sinkenden Zahl der Baufertigstellungen geht der IVD weiter von steigenden Mieten aus. Zusätzlich werde diese Entwicklung vom verstärkten Zuzug in die Ballungsräume unterstützt.
Quelle: http://www.ivd.net