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Kauf von Immobilien


Um eine Immobilie rechtmäßig zu erwerben und im Grundbuch als Eigentümer eingetragen zu werden, ist ein notariell beurkundeter Kaufvertrag erforderlich. Nach Auftragstellung durch Sie oder Ihren Makler wird der Notar einen Vorentwurf des Vertrages vorbereiten und an alle Vertragsteile zur Kenntnisnahme übersenden. Änderungswünsche können bis zur Beurkundung noch eingebracht werden. Ab der Unterzeichnung durch Verkäufer und Käufer ist der Vertrag rechtswirksam und gültig.



Kaufvertrag und Finanzierung

Die Finanzierung sollte vor dem Beurkundungstermin in jedem Fall vom Käufer geklärt werden. Wer Immobilien kaufen möchte, ohne über den vollen Kaufpreis zu verfügen, hat die Möglichkeit, unter Mitwirkung des Verkäufers eine Finanzierungsgrundschuld zu bestellen. Dabei kommt im Grundbuch bereits vor Eigentumsumschreibung für die finanzierende Gläubigerin eine Grundschuld oder Hypothek zur Eintragung. Diese dient als Sicherheit für das gewährte Darlehen. Durch entsprechende Gestaltung im notariellen Kaufvertrag wird sichergestellt, dass bei Fälligkeit des Kaufpreises zunächst der Kaufpreis direkt an den Verkäufer ausgezahlt wird. Dadurch wird sichergestellt, dass der Verkäufer sein Eigentum nicht verliert, ohne den Kaufpreis erhalten zu haben. Erst der verbleibende Restbetrag fließt direkt an den Käufer.

Sonderfall öffentliche Mittel

Für Angehörige bestimmter Personengruppen, hierzu gehören meist Familien mit mehreren Kindern unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze, besteht die Möglichkeit, bei der Finanzierung durch öffentliche Mittel Geld zu sparen. Immobilien kaufen ist deshalb auch für finanziell schwächer gestellte Personengruppen ein Thema, da über ein öffentlich bewilligtes Darlehen deutlich günstiger finanziert werden kann als über eine übliche Gläubigerin. Bei durch veränderte Lebenssituationen auftretenden Zahlungsschwierigkeiten können Zins- und Tilgungslasten teils ausgesetzt werden. Es ist jedoch zu beachten, dass öffentliche Mittel erst ausgezahlt werden, wenn eine Hypothek als Sicherheit im Grundbuch zur Eintragung gekommen und die Eigentumsumschreibung bereits erfolgt ist. Für die Finanzierung des Kaufpreises, der schon weit vorher gezahlt werden muss, ist dann über eine andere Bank, die bei Eintragung der öffentlichen Stelle abgelöst wird, kurzzeitig zwischen zu finanzieren.

Erwerb zur Vermögensbildung und -vermehrung

Immobilien kaufen kann eine lukrative Geldanlage sein. Je nach Lage und Zustand kann Ihre Immobilie im Laufe der Jahre einen deutlichen Wertzuwachs verzeichnen. Bei privaten und nicht selbstgenutzten Immobilien, die Sie zur Vermögensbildung halten und verkaufen wollen, sollten Sie jedoch steuerliche Aspekte mit einberechnen. Denn der Kauf und Verkauf von Immobilien dieser Art zu Spekulationszwecken kann durch anfallende Steuern auf den Gewinn teuer werden, wenn nicht gewisse Fristen bis zum erneuten Verkauf eingehalten werden. Zwischen dem notariellen Kaufvertrag und dem Wiederkauf sollte daher, um die Einkommensteuer auf den Gewinn zu vermeiden, eine Frist von zehn Jahren liegen. Ferner sind die gesetzlichen Freibeträge zu beachten.