Neue Trinkwasserverordnung 2011 in Kraft getreten
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Seit dem 1.11.2011 gilt eine neue Trinkwasserverordnung, die fast allen Vermietern von Mehrfamilienhäusern in Deutschland eine neue Pflicht auferlegt. Der Gesetzgeber will damit der durch Legionellen ausgelösten Legionärskrankheit vorbeugen. |
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Nach der neuen Verordnung müssen alle Mehrfamilienhäuser, die eine zentrale Warmwasseraufbereitungsanlage mit einem Mindestfassungsvolumen von 400 Litern oder Trinkwasserleitungen mit mehr als 3 Litern Fassungsvermögen zwischen dem Trinkwassererwärmer und der Entnahmestelle haben, ab sofort einmal jährlich auf Legionellen untersucht werden.
Was sind Legionellen?
Legionellen sind Bakterien, die in hoher Konzentration die gefährliche Legionärskrankheit auslösen können. Bei der Zerstäubung von Wasser, insbesondere beim Duschen, können diese eingeatmet werden und zu der lebensgefährlichen Lungenentzündung führen. Zwar ist diese Annahme wissenschaftlich nicht abschliessend belegt. Da an der meldepflichtigen Infektion jedoch jährlich zwischen 6.000 und 10.000 Menschen erkranken und 1.000 bis 2.000 sterben erscheinen die neuen Maßnahmen richtig. Zudem wird angenommen, dass die Dunkelziffer noch höher liegt.
Trinkwasser - kontrolliertes Lebensmittel?
Unser Trinkwasser gilt zwar als das am besten kontrollierte Lebensmittel. Diese Annahme ist jedoch nicht ganz richtig. Die Trinkwasserunternehmen sind in Deutschland nur bis zum Übergabepunkt, d.h. bis zum Wasserzähler für die Qualität verantwortlich, für die Wasserversorgungsanlagen der Gebäude sind die Eigentümer bzw. Betreiber in der Verantwortung. Es besteht die Gefahr, dass an einigen Stellen in den Rohrleitungen das Trinkwasser steht. Hier können sich dann die vorhandenen Legionellen so stark vermehren, dass es zu krankheitserregenden Konzentrationen kommen kann. An dieser Stelle setzen die Vorschriften der neuen Trinkwasserverordnung an.
Wie wird künftig kontrolliert?
Nur registrierte Unternehmen dürfen die Kontrollen durchführen. Entsprechende Listen mit den Unternehmen werden von den Landesgesundheitsministerien herausgegeben. An mehreren repräsentativen Entnahmestellen im Gebäude werden Proben entnommen. Die Prüfergebnisse sind den Gesundheitsämtern dann innerhalb von 2 Wochen zu übermitteln, die Prüfberichte sind 10 Jahre lang aufzubewahren. Zudem müssen die Mieter schriftlich oder per Aushang über die Qualität des Trinkwassers informiert werden.
Konsequenzen für Vermieter
Eigentümer von Mehrfamilienhäusern müssen bereits jetzt ihre Warmwasseranlagen sowie technische Änderungen den Gesundheitsämtern melden. Vermieter sollten ihrer Pflicht zur Einhaltung der vorgeschriebenen Maßnahmen rechtzeitig nachkommen. Wer seinen Mietern vorsätzlich oder fahrlässig verseuchtes Wasser zur Verfügung stellt begeht gemäß Trinkwasserverordnung künftig eine Straftat, die mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden kann.
Wer trägt die Kosten?
Die Kosten werden auf etwa € 200 pro Jahr und Mehrfamilienhaus geschätzt. Derweil streiten Mieter und Vermieter, wer die Kosten trägt. Vermieterverbände sind der Ansicht, dass die Kosten grundsätzlich auf den Mieter umlegbar sind. Mietervereine widersprechen, da eine gesetzliche Grundlage für die Abwälzung der Kosten auf den Mieter fehle und sehen den Vermieter in der Pflicht.
Autor: Michael Büttner
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Büttner & Drabon, Leipzig | www.buettner-drabon.de Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft (IHK) Tätigkeit als Sachverständiger in Leipzig |
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