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BGH: Bescheinigung über Mietschulden

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Mieter keinen Anspruch auf Ausstellung einer Bescheinigung seitens des ehemaligen Vermieters haben aus der hervorgeht, dass keine Mietschulden aus dem Vorvertrag bestehen.


Eine solche "Mietschuldenfreiheits-Bescheinigung" hatte ein Mieter aus Dresden von seinem früheren Vermieter gefordert, da dessen neuer Vermieter angeblich eine solche Bescheinigung verlangt hatte.

BGH-Pressemitteilung: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0199/09

 

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